Angaben gemäß § 5 TMG
Wolfgang Ries
Versicherungs- und Finanzberatung
Versicherungsvertreter gem. § 59 Abs. 2 VVG
Schießbergstraße 36
63584 Gründau
Kontakt
Telefon: +49 (0) 6051 18454
Telefax: +49 (0) 6051 883260
E-Mail: wo.ries@t-online.de
Gewerbeanmeldung
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung in Höhe von 1.500.000,- EUR je Schadenfall gem. § 34d Abs. 2 Nr. 3 GewO ist vorhanden.
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Versicherung AG
HDI-Platz 1
30659 Hannover
Deutschland
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Redaktionell Verantwortlicher
Wolfgang Ries
Weitere Informationen
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
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Urheberrecht
Quelle:
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Nachhaltigkeit in der Versicherungsvermittlung
I. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Versicherungsvermittlung.
Als ein zukunftsträchtig aufgestellter Vermittler-Auftrag gehört eine verantwortungsvolle Betreuung in Versicherungsfragen zu unserem Selbstverständnis und Leitbild. Anbieten von passgenauem Versicherungsschutz und Erzielung einer hohen Kundenzufriedenheit ist unser wichtigstes Unternehmensziel. Basis für eine hohe Kundenzufriedenheit ist eine umfassende, gute Beratung. Dazu gehört das Angebot und die Empfehlung geeigneter – und falls unsere Kundinnen und Kunden dies wünschen – auch nachhaltiger (im Sinne der ESG-Kriterien) Versicherungsanlage- und Altersvorsorgeprodukte sowie die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Versicherungsvermittlung erfolgt in erster Linie über die Auswahl der Versicherungsanlage und Altersvorsorgeprodukte, die wir unseren Kundinnen und Kunden als für sie geeignet empfehlen. Hierfür kooperieren wir eng mit einer Vielzahl von Versicherungsunternehmen.
Unter einem Nachhaltigkeitsrisiko verstehen wir ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen bzw. deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition unserer Kunden haben könnte.
Im Einzelnen gehen wir dabei wie folgt vor:
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Empfehlung nachhaltiger Finanzprodukte.
Bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Finanzprodukten, die wir unseren Kundinnen und Kunden mit einer Präferenz für nachhaltige Anlagen empfehlen, werden Nachhaltigkeitsrisiken in zweierlei Hinsicht berücksichtigt: Bereits alle Versicherer sind generell aufgrund regulatorischer Vorgaben verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte im Rahmen ihrer Investitionsentscheidungen zu berücksichtigen. Gerne stellen wir Ihnen das Nachhaltigkeitskonzept der für Ihre Wünsche und Bedürfnisse als passgenau empfohlenen Versicherer auf Ihren Wunsch gesondert dar. Wir sorgen ferner dafür, dass die Beraterinnen und Berater die jeweils von ihnen angebotenen nachhaltigen Produkte umfassend kennen und beurteilen können. Aktuelle Produktkenntnisse werden durch ein – über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehendes – qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermittelt.
II. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Vergütungspolitik.
Im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung erhält der Vermittler eine Vergütung, die in den zu zahlenden Kundenbeträgen (Versicherungsprämien, Ausgabeaufschlägen, Leistungsraten) enthalten ist (sogenannte Provision). Die vom Vermittler an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezahlte Vergütung hat keinen Einfluss auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Die Vergütungssystematik vermeidet Steuerungsanreize, welche die Berücksichtigung des bestmöglichen Kundeninteresses – und damit seiner Nachhaltigkeitspräferenzen – bei der Beratung von Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukten beeinträchtigen können. Es gibt keine Geschäftspläne oder produktspezifische Zielvorgaben, die zu Nachhaltigkeitsrisiken oder zu einer Beratung gegen die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden führen könnten.
III. Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsvermittlung.
Wir berücksichtigen die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung in der Versicherungsvermittlung.
Dies erfolgt dadurch, dass die entsprechenden Informationen zu der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Kapitalanlage des von uns angebotenen Versicherers berücksichtigt wird. Dies erfolgt nicht nur im Vorfeld einer Empfehlung, sondern auf Wunsch des Kunden jederzeit auf Basis der vom jeweils angebotenen Versicherer zu seiner Nachhaltigkeitsstrategie zur Verfügung gestellten Informationen. Auf Bitte des Kunden stellen wir ihm diese – soweit möglich – bis zum individuell empfohlenen Produkt dar.
Neben der allgemeinen Information des Versicherers zu dessen Strategie zur Berücksichtigung der Auswirkungen der Anlagen auf Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir uns dabei auch auf die vorvertraglichen Informationen des Versicherers zum jeweiligen Produkt.
Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5, Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.